130 neue Wohnungen in der Baubergerstraße

(26.3.2014) Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Münchner
Stadtrats hat heute vorberatend den Satzungsbeschluss für den Bereich
Baubergerstraße einstimmig gefasst. Wenn die Vollversammlung
den Beschluss bestätigt, ist grünes Licht für zirka 130 Wohneinheiten, eine
Kindertagesstätte mit einer Geschossfläche von 1.200 Quadratmetern und
die dazugehörigen Freiflächen gegeben.
Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 2080 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Wohnbebauung mit integrierter Kindertagesstätte. Die Planung basiert
auf einem Vergleich, der im Zuge eines Klageverfahrens geschlossen wurde.
Ein Nachbar hatte gegen die in der Baubergerstraße erteilten Baugenehmigungen
geklagt, da er seine Interessen im Hinblick auf die Lärmemissionen
des Betriebs durch die unmittelbare Nähe der geplanten
Wohnbebauung gefährdet sah. Die im Rahmen des Vergleichs geschlossene
Vereinbarung beinhaltet auch eine Änderung der Planung, wonach die
künftige Wohnbebauung so vorzusehen ist, dass zur Baubergerstraße hin
keine schutzbedürftigen Räume situiert werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1941 erfolgt über einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan. Der Billigungsbeschluss hierzu wurde am
25. September 2013 gefasst. Die Realisierung der Wohnanlage wird für
die bereits auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 1941 errichteten Wohngebäude an der Vilniusstraße als Lärmschutz wirken und damit die provisorische Lärmschutzwand an der Baubergerstraße ersetzen. Zudem können nun endlich die gesamten Grünflächen angelegt werden.

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